DienstleistungFahrtkostenrückerstattung

Für Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen (Vollzeitform) und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, für Schüler an staatlich anerkannten privaten Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie für Schüler im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten Berufsschulen erstattet das Landratsamt die notwendigen Beförderungskosten auf dem Schulweg, wenn die nächstgelegene Schule besucht wurde. In der Regel muss die Familie einen Eigenanteil leisten.

Ansprechperson:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Herr Völker
Sachbearbeiter
09371 501-34109371 50179-341E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Weitere Informationen:

Die Erstattung erfolgt nach Ende des Schuljahres.

Der Erstattungsantrag ist bis spätestens 31. Oktober für das jeweils vorausgegangene Schuljahr beim Landratsamt Miltenberg oder in der Dienststelle Obernburg zu stellen. Verspätet eingegangene Anträge müssen abgelehnt werden, da es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist handelt.

Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn der Schulweg (einfache Strecke) mehr als drei Kilometer beträgt und die besuchte Schule die nächstgelegene ist. 
Nächstgelegene Schule ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist.

Der Eigenanteil (490 Euro) entfällt, wenn der Unterhaltsleistende einen Monat vor Schulbeginn für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen hat. Ein entsprechender Nachweis ist dem Antrag beizufügen.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Erstattungsantrag. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen telefonisch gerne zur Verfügung.

Notwendige Unterlagen:

  • Ausgefüllter und von der Schule bestätigter Erstattungsantrag
  • Fahrkarten im Original
  • Bei einer Schülerjahresfahrkarte im Abonnement eine Kopie des Kontoauszuges über die erste und letzte Abbuchung

Formulare:

Merkblätter:

Rechtsvorschriften:

  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

    » Anfahrt / Parken

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